Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der RF Bau GmbH und ihren Auftraggebern. Sie gelten für sämtliche Verträge über Bauleistungen, Umbauarbeiten, Renovationen und damit verbundene Dienstleistungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der RF Bau GmbH, Wilenstrasse 26, 8832 Wilen (nachfolgend «Unternehmerin»), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend «Bauherr»).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bauherrn werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Unternehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Ergänzend gelten die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) sowie die einschlägigen SIA-Normen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Unternehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Die Offertgültigkeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Offertdatum.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Unternehmerin oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
2.4 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2.5 Die Unternehmerin behält sich an allen Plänen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Werkvertrag, der Auftragsbestätigung, den Plänen, dem Leistungsverzeichnis und diesen AGB.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs (Nachträge, Regiearbeiten, Mehrleistungen) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Unternehmerin ist berechtigt, Mehrkosten für zusätzliche oder geänderte Leistungen in Rechnung zu stellen.
3.3 Die Unternehmerin ist berechtigt, Subunternehmer beizuziehen. Sie bleibt gegenüber dem Bauherrn für die Leistungen verantwortlich.
3.4 Der Bauherr stellt die erforderlichen Anschlüsse für Wasser, Strom und sanitäre Einrichtungen auf der Baustelle kostenlos zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders angegeben.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt:
- 30% bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 40% nach Erreichen des Rohbauzustands bzw. bei Hälfte der Arbeiten
- 25% bei Fertigstellung der Arbeiten
- 5% nach Ablauf der Rügefrist (30 Tage nach Abnahme)
4.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Unternehmerin berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
4.5 Die Unternehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
4.6 Bei wesentlichen Änderungen der Materialpreise oder Lohnkosten zwischen Offerte und Ausführung ist die Unternehmerin berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.
5. Ausführung und Termine
5.1 Die Unternehmerin führt die Arbeiten fachgerecht, nach den anerkannten Regeln der Baukunde und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften aus.
5.2 Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
5.3 Die Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei:
- Witterungseinflüssen, die eine ordnungsgemässe Ausführung verhindern
- Verzögerungen durch den Bauherrn oder von ihm beauftragte Dritte
- Unvorhergesehenen Erschwernissen (z.B. Bodenverhältnisse)
- Höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Streik, Lieferengpässe)
- Änderungen und Zusatzaufträgen
5.4 Der Bauherr gewährleistet der Unternehmerin freien Zugang zur Baustelle während der vereinbarten Arbeitszeiten.
6. Abnahme und Mängelrüge
6.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Bauherr ist verpflichtet, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung an der Abnahme teilzunehmen.
6.2 Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen.
6.3 Die Rügefrist für offensichtliche Mängel beträgt 30 Tage ab Abnahme. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als genehmigt.
6.4 Die Inbetriebnahme oder Benutzung des Werks durch den Bauherrn gilt als Abnahme.
7. Gewährleistung
7.1 Die Unternehmerin gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäss den anerkannten Regeln der Baukunde und den vereinbarten Spezifikationen.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat die Unternehmerin das Recht, den Mangel nach ihrer Wahl zu beheben oder das mangelhafte Teil zu ersetzen (Nachbesserung).
7.4 Die Gewährleistung entfällt bei:
- Unsachgemässer Behandlung oder Nutzung durch den Bauherrn
- Änderungen oder Reparaturen durch Dritte ohne Zustimmung der Unternehmerin
- Normaler Abnutzung und Verschleiss
- Mängeln, die auf vom Bauherrn beigestellte Materialien zurückzuführen sind
- Schäden durch höhere Gewalt
7.5 Für eingebaute Produkte und Materialien Dritter gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
8. Haftung
8.1 Die Unternehmerin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Unternehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.3 Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der Unternehmerin.
8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 Die Unternehmerin verfügt über eine Betriebshaftpflicht- und Bauwesenversicherung. Auf Wunsch legt sie dem Bauherrn einen Versicherungsnachweis vor.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Unternehmerin behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien und eingebauten Teilen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
9.2 Der Bauherr ist verpflichtet, auf Verlangen der Unternehmerin bei der Eintragung eines Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister mitzuwirken.
10. Bauhandwerkerpfandrecht
10.1 Die Unternehmerin behält sich ausdrücklich vor, zur Sicherung ihrer Forderungen ein Bauhandwerkerpfandrecht gemäss Art. 837 ff. ZGB eintragen zu lassen.
10.2 Der Bauherr nimmt zur Kenntnis, dass die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts innert 4 Monaten nach Vollendung der Arbeiten erfolgen kann.
11. Kündigung und Rücktritt
11.1 Der Bauherr kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat die Unternehmerin Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der durch die Kündigung entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns.
11.2 Die Unternehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Der Bauherr mit Zahlungen wesentlich in Verzug gerät
- Über das Vermögen des Bauherrn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
- Der Bauherr seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt
11.3 Im Falle eines berechtigten Rücktritts hat die Unternehmerin Anspruch auf Vergütung aller erbrachten Leistungen sowie auf Schadenersatz.
12. Geheimhaltung und Referenzen
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Die Unternehmerin ist berechtigt, das fertiggestellte Werk mit Zustimmung des Bauherrn als Referenzprojekt zu verwenden und Fotografien zu Werbezwecken anzufertigen.
13. Datenschutz
Die Unternehmerin bearbeitet Personendaten des Bauherrn im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
14.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Schwyz, Schweiz. Die Unternehmerin ist jedoch berechtigt, den Bauherrn auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
14.4 Diese AGB können von der Unternehmerin jederzeit geändert werden. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Fragen zu unseren AGB?
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
RF Bau GmbH
Wilenstrasse 26
8832 Wilen
E-Mail: info@rfbau.ch
Telefon: +41 44 500 25 02
Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung
Stand: Januar 2026